Anhang

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10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS

Mio. €

 

2021

 

2020

 

 

 

 

 

Tatsächlicher Steueraufwand Inland

 

1.230

 

940

Tatsächlicher Steueraufwand Ausland

 

3.382

 

2.210

Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

4.612

 

3.150

davon periodenfremde Erträge (–)/Aufwendungen (+)

 

310

 

299

Latenter Steuerertrag (–)/-aufwand (+) Inland

 

1.072

 

–1.026

Latenter Steuerertrag (–)/-aufwand (+) Ausland

 

–986

 

719

Latenter Steuerertrag (–)/-aufwand (+)

 

86

 

–307

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

4.698

 

2.843

Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2021 betrug 15 %. Hieraus resultiert, einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, eine Steuerbelastung von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %).

Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %) angewandt.

Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 und 50 % (Vorjahr: 0 und 45 %). Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.

Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2021 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 700 Mio. € (Vorjahr: 392 Mio. €).

Die steuerlichen Verlustvorträge sowie der Verfall der nicht nutzbaren Verlustvorträge haben sich wie folgt entwickelt:

 

 

BISHER NOCH NICHT GENUTZTE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE

 

DAVON NICHT NUTZBARE STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE

Mio. €

 

31.12.2021

 

31.12.2020

 

31.12.2021

 

31.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unverfallbare steuerliche Verlustvorträge

 

16.934

 

15.024

 

4.374

 

4.584

Verfallbar innerhalb der nächsten 10 Jahre

 

2.747

 

3.215

 

1.595

 

2.180

Verfallbar in mehr als 10 Jahren

 

11.760

 

4.849

 

7.057

 

2.175

Gesamt

 

31.441

 

23.088

 

13.026

 

8.939

Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 32 Mio. € (Vorjahr: 55 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwands mindert sich um 305 Mio. € (Vorjahr: 134 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 24 Mio. € (Vorjahr: 470 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 381 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €).

Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 578 Mio. € (Vorjahr: 376 Mio. €).

In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 2.157 Mio. € (Vorjahr: 899 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 208 Mio. € (Vorjahr: 105 Mio. €). Die Zunahme der nicht erfassten latenten Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen beruht auf einer Steuergesetzänderung in Italien.

In Höhe von 200 Mio. € (Vorjahr: 166 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.

Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 54 Mio. €).

Latente Steueransprüche in Höhe von 12.044 Mio. € (Vorjahr: 12.591 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Im Geschäftsjahr 2021 werden die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert wurden, in diese Betrachtung miteinbezogen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.

In Höhe von insgesamt 7.281 Mio. € (Vorjahr: 7.997 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen 27 Mio. € (Vorjahr: 53 Mio. €) Minderheitenanteile. Im Geschäftsjahr 2021 wurden latente Steuererträge auf direkt im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €) ergebnisneutral reklassifiziert. Im laufenden Geschäftsjahr gab es Effekte aus Kapitaltransaktionen mit Minderheiten. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 5 Mio. € dem Eigenkapital belastet (im Vorjahr 5 Mio. € gutgeschrieben).

LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

 

 

AKTIVE LATENTE STEUERN

 

PASSIVE LATENTE STEUERN

Mio. €

 

31.12.2021

 

31.12.2020

 

31.12.2021

 

31.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

 

1.113

 

655

 

12.477

 

10.811

Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte

 

5.216

 

5.599

 

8.729

 

8.150

Langfristige Finanzanlagen

 

135

 

17

 

301

 

97

Vorräte

 

2.106

 

2.317

 

801

 

893

Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanz­dienstleistungs­bereich)

 

1.775

 

1.858

 

9.516

 

10.236

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

 

4.455

 

4.480

 

24

 

242

Pensionsrückstellungen

 

9.350

 

10.285

 

29

 

27

Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

 

14.269

 

13.284

 

5.298

 

5.156

Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen

 

–203

 

–499

 

 

Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen

 

38.215

 

37.997

 

37.175

 

35.611

Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen

 

4.783

 

3.465

 

 

Tax Credits nach Wertberichtigungen

 

374

 

271

 

 

Wert vor Konsolidierung und Saldierung

 

43.372

 

41.733

 

37.175

 

35.611

davon entfallen auf langfristige Vermögenswerte und Schulden

 

29.284

 

27.924

 

29.556

 

28.085

Saldierung

 

32.649

 

31.172

 

32.649

 

31.172

Konsolidierung

 

2.670

 

2.925

 

605

 

451

Bilanzansatz

 

13.393

 

13.486

 

5.131

 

4.890

Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2021 von 4.698 Mio. € (Vorjahr: 2.843 Mio. €) war um 1.340 Mio. € niedriger (Vorjahr: 657 Mio. €) als der erwartete Steueraufwand von 6.038 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 30,0 % (Vorjahr: 30,0 %) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.

ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND

Mio. €

 

2021

 

2020

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

20.126

 

11.667

Erwarteter Ertragsteuerertrag (–)/-aufwand (+) (Steuersatz 30,0 %; Vorjahr 30,0 %)

 

6.038

 

3.500

Überleitung:

 

 

 

 

Abweichende ausländische Steuerbelastung

 

–1.002

 

–364

Steueranteil für:

 

 

 

 

steuerfreie Erträge

 

–1.078

 

–1.501

steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

1.041

 

540

Effekte aus Verlustvorträgen

 

–221

 

520

permanente bilanzielle Differenzen

 

–326

 

65

Steuergutschriften

 

–133

 

–117

Periodenfremde Steuern

 

262

 

–211

Effekte aus Steuersatzänderungen

 

42

 

54

Nicht anrechenbare Quellensteuer

 

285

 

419

Sonstige Steuereffekte

 

–210

 

–62

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

4.698

 

2.843

Effektiver Steuersatz in %

 

23,3

 

24,4