Corporate Governance

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Angaben nach dem Führungspositionen-Gesetz

Aufgrund des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Führungspositionen-Gesetz, FüPoG) gilt seit dem 1. Januar 2016 für den Aufsichtsrat der Volkswagen AG für neu zu besetzende Mandate die gesetzlich vorgeschriebene Quote von mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern. Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite haben beschlossen, dass jede Seite diese Quote eigenständig erfüllt (Getrennterfüllung). Die Quote von mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern wird aufseiten der Anteilseigner seit der 56. ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juni 2016 erfüllt, aufseiten der Arbeitnehmervertreter wird sie seit Beendigung der 57. ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2017 erreicht. Sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmerseite erfüllten die Quote am 31. Dezember 2021.

Für den nach dem Führungspositionen-Gesetz festzulegenden Anteil von Frauen im Vorstand hatte der Aufsichtsrat für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2016 eine Zielgröße von 11,1 % bestimmt. Die hierfür damals festzulegende Frist lief bis zum 31. Dezember 2021. Der Anteil weiblicher Mitglieder im Vorstand der Volkswagen AG belief sich am 31. Dezember 2021 auf 12,5 %. Damit wurde diese Zielgröße erfüllt.

Nach dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Führungspositionen-Gesetz II, FüPoG II) gilt für die Volkswagen AG künftig zwingend ein Beteiligungsgebot, dem zufolge mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein muss. Das Beteiligungsgebot ist ab dem 1. August 2022 bei der Bestellung einzelner oder mehrerer Vorstandsmitglieder einzuhalten. Dieses Beteiligungsgebot hat die Volkswagen AG bereits im Geschäftsjahr 2021 eingehalten. Die Vorgabe, eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand festzulegen, ist bereits mit Wirkung zum 12. August 2021 entfallen. Die Bestellung von Frau Werner endete am 31. Januar 2022. Zum 1. Februar 2022 hat der Aufsichtsrat mit Frau Stars und Frau Wortmann zwei Frauen neu zu Vorstandsmitgliedern bestellt.

Für die Frauenanteile im Management hatte sich die Volkswagen AG nach dem Führungspositionen-Gesetz für den Zeitraum bis zum Jahresende 2021 Zielgrößen von 13,0 % für die erste Führungsebene und von 16,9 % für die zweite Führungsebene gesetzt. Zum 31. Dezember 2021 lag der Frauenanteil in der aktiven Belegschaft in der ersten Führungsebene bei 13,5 (10,9) % und in der zweiten bei 18,3 (16,7) %. Für den neuen Zeitraum bis zum Jahresende 2025 hat sich die Volkswagen AG einen Frauenanteil von 16,5 % für die erste Führungsebene und von 23,4 % für die zweite Führungsebene innerhalb der aktiven Belegschaft zum Ziel gesetzt.